Wenn es Frühling wird und Osterglocken und Salweide blühen, beginnt für viele Wildbienen die Flug- und Brutsaison.
Viele Hannoveranerinnen und Hannoveraner, die wissen, dass sehr viele der in Niedersachsen vorkommenden Wildbienenarten bedroht sind, freuen sich über jede Mauer- oder Blattschneiderbiene, die sie in der Stadt und der Region Hannover zu Gesicht bekommen. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen man sich wünscht, dass die Bienen einen etwas größeren Abstand wahren würden. Im Fensterrahmen, im Badezimmer oder in der Wanddämmung können Bienen lästig werden. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig?
Wichtig zu wissen ist, dass es nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich verboten ist, wild lebende Tiere – und zu diesen zählen auch Insekten in der Wanddämmung – zu töten oder ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Für sämtliche heimischen Bienen- und Hummelarten gelten besonders strenge Regeln. Denn sie gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten, und für die besonders geschützten Arten sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass zwingend eine Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen muss, die Ausnahmen von dem Tötungsverbot und dem Verbot der Beeinträchtigung oder Zerstörung von Lebensstätten von Bienen und Hummeln zulassen kann, u. a. wenn dies im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und es keine Alternativen gibt.
Fazit: Wer heimische Bienen oder Hummeln tötet oder ihre Lebensstätten zerstört oder beeinträchtigt, ohne dass die zuständige Naturschutzbehörde dies zugelassen hat, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld, wobei der Bußgeldrahmen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € vorsieht. Und wer der Meinung ist, dass die Beseitigung von Bienen oder Hummeln partout erforderlich ist, sollte sich an die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover wenden.