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2021

Bienenalarm – was tun, wenn es in der Wohnung oder im Haus summt?

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Seidenbiene (c) kie-ker@PixabayWenn es Frühling wird und Osterglocken und Salweide blühen, beginnt für viele Wildbienen die Flug- und Brutsaison.

Viele Hannoveranerinnen und Hannoveraner, die wissen, dass sehr viele der in Niedersachsen vorkommenden Wildbienenarten bedroht sind, freuen sich über jede Mauer- oder Blattschneiderbiene, die sie in der Stadt und der Region Hannover zu Gesicht bekommen. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen man sich wünscht, dass die Bienen einen etwas größeren Abstand wahren würden. Im Fensterrahmen, im Badezimmer oder in der Wanddämmung können Bienen lästig werden. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig?

Wichtig zu wissen ist, dass es nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich verboten ist, wild lebende Tiere – und zu diesen zählen auch Insekten in der Wanddämmung – zu töten oder ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Für sämtliche heimischen Bienen- und Hummelarten gelten besonders strenge Regeln. Denn sie gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten, und für die besonders geschützten Arten sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass zwingend eine Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen muss, die Ausnahmen von dem Tötungsverbot und dem Verbot der Beeinträchtigung oder Zerstörung von Lebensstätten von Bienen und Hummeln zulassen kann, u. a. wenn dies im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und es keine Alternativen gibt.

Fazit: Wer heimische Bienen oder Hummeln tötet oder ihre Lebensstätten zerstört oder beeinträchtigt, ohne dass die zuständige Naturschutzbehörde dies zugelassen hat, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld, wobei der Bußgeldrahmen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € vorsieht. Und wer der Meinung ist, dass die Beseitigung von Bienen oder Hummeln partout erforderlich ist, sollte sich an die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover wenden.

Endlich wieder Mauerbienen

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Wie schön: In Hannover nehmen die Mauerbienen die wärmer werdenden Tage zum Anlass, ihre Brutzellen zu verlassen – auf unserem Seite 1 Bild z. B. auf einem Balkon im Stadtteil List am 24.03.2021.

Die Gehörnte Mauerbiene kommt häufig im Siedlungsbereich des Menschen vor und gehört zu den nicht bedrohten Wildbienenarten. Bevor sie im Frühjahr ihre Brutzelle verlässt, harrt sie viele Monate als sogenanntes Imago – also bereits fertig entwickeltes Insekt – in der Brutzelle aus.

Wo sammeln die Gehörten Mauerbienen Nektar für sich selbst und Pollen zur Ausstattung der Brutzellen? Schauen wir mal bei Wikipedia nach: „Leicht kann man die Weibchen beim Pollensammeln am Blaustern (Scilla siberica) oder am Lerchensporn (Corydalis) in Parks und Gärten beobachten. Sehr beliebt sind auch die Blüten von Weiden (Salix), Ahorn (Acer), Kirschen und Pflaumen (Prunus), Apfel (Malus) und Birne (Pyrus).“

Wissenschaftliches Monitoring in unserem Wildbienengarten

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Schöne Nachrichten für uns: Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert die Durchführung eines wissenschaftlichen Monitorings unseres insektenfreundlich gestalteten Wildbienengartens.

Die Förderung erlaubt es uns, mit Rolf Witt einen der renommiertesten Wildbienen-Experten Deutschlands mit der systematischen Untersuchung unseres Gartens auf das Vorkommen von Wildbienenarten und Schmetterlingen zu beauftragen. Im April geht's los.

Wir freuen uns!

GREEN IT unterstützt Hannover summt!

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Hannover summt! freut sich, mit dem Unternehmen GREEN IT Das Systemhaus einen Partner und Unterstützer gefunden zu haben, dessen Fokus auf Energieeffizienz und Ressourcenschonung liegt. Zu möglichen gemeinsam Insektenschutz-Projekten werden derzeit Ideen entwickelt.